§ 1 Präambel
Der Mandant wünscht die Vermittlung und/oder Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern und/oder Kapitalanlagengesellschaften aufgrund der vereinbarten Regelungen (Auftrag/Maklervertrag) mit dem/ den Vermittler(n). Zu deren Umsetzung, insbesondere der Vertragsvermittlung und -verwaltung, soll der Vermittler alle in Betracht kommenden Daten des Mandanten (personenbezogene Daten, Daten der besonderen Art wie z.B. Gesundheitsdaten, Beiträge, Versicherungsfälle, Vertragsänderungen usw.) erhalten, speichern und weitergeben dürfen. Diese Regelung gilt auch für die Übermittlung von Daten an Untervermittler, Bausparkassen, Kapitalanlagegesellschaften, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierhandelsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Versicherungs-Ombudsmänner, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Rechtsnachfolger.
Erfolgt die gewünschte Deckung oder Vertragsbetreuung über einen Dritten, so werden diese hier namentlich aufgeführt:
- Consure24 UG, Steinerne Brücke 2, 34233 Fuldatal
- CapitalManagement CaMa GmbH, Steinerne Brücke 2, 34233 Fuldatal
- CaMa Living GmbH, Steinerne Brücke 2, 34233 Fuldatal
- Jung DMS & Cie GmbH, Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden
- SDV (Servicepartner der Versicherungsmakler AG), Proviantbachstraße 30, 86153 Augsburg
- Alte Leipziger Versicherung AG Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel
§ 2 Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz
(1) Der Mandant willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch insbesondere die Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem/ den Vermittler(-n) gespeichert und zum Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an die dem Mandanten bekannten, kooperierenden Unternehmungen weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung der Vereinbarung gemäß der Präambel sachdienlich ist.
(2) Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Mandanten. Die Mandantendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.
(3) Der/die Vermittler dürfen die Mandantendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Mandanten, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z. B. Anwälte und Steuerberater) weitergeben.
(4) Der Makler meine personenbezogenen Daten an die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH kurz JDC genannt, übermittelt, die diese Daten bei sich speichert und verarbeitet. Die JDC ist ein sog. Maklerpool, der vom Makler technisch und organisatorisch in den Vermittlungsprozess und in die Vertragsbearbeitung einbezogen wird.
(5) Der Makler, die CapitalManagement CaMa GmbH, die CaMa Living GmbH und die JDC dürfen meine personenbezogenen Daten an die Ihnen vom Makler oder vom Maklerpool empfohlenen Produktanbieter übermitteln, die diese Daten bei sich zum Zweck der Antragsprüfung, Vertragserstellung und -verwaltung speichern und verarbeiten.
(6) Die Produktanbieter, mit denen ich durch die Vermittlung des Maklers und der JDC eine Vertragsbeziehung habe, die zur Betreuung des Vertrages erforderlichen Daten an den Makler und die JDC übermitteln, und dass bei dem Makler und bei der JDC gespeichert werden dürfen.
§ 3 Befugnis der Kooperationspartner und Versicherer
Der Mandant hat Kenntnis, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, an den potenziellen Vertragspartner (z.B. Abwicklungspartner, Versicherer) weitergegeben werden müssen. Diese potenziellen Vertragspartner sind zur ordnungsmäßigen Prüfung und weiteren Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten – insbesondere auch die Gesundheitsdaten – im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden.
Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerungen erforderlich ist, dürfen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an Rückversicherer oder Mitversicherer zur Beurteilung des vertraglichen Risikos übermittelt werden.
§ 4 Anweisungsregelung
Der Mandant weist seine bestehenden Vertragspartner (z. B. Versicherer) an, sämtliche vertragsbezogenen Daten – auch die Gesundheitsdaten – an den/die beauftragten Vermittler unverzüglich herauszugeben. Dies insbesondere zum Zwecke der Vertragsübertragung, damit der Vermittler die Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen kann.
§ 5 Widerrufsregelung
Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten – einschließlich der Gesundheitsdaten – kann durch den Mandanten jederzeit widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/ oder –verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung der/ des Vermittler (s) gegenüber der dem Widerruf erklärenden Person oder Firma.
§ 6 Rechtsnachfolger
Der Mandant willigt ein, dass die von dem/ den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann.
Die zur Bewertung des Maklerunternehmens erforderlichen Mandantendaten können auch an einen potenziellen Erwerber des Maklerunternehmens weitergeleitet werden. Besonders personenbezogene Daten nach § 3 Abs. 9 BDSG, insbesondere Gesundheitsdaten, zählen nicht zu den erforderlichen Mandantendaten nach Satz 1. Diese dürfen daher nicht an einen potenziellen Erwerber übermittelt werden. Eine Überlassung dieser Daten erfolgt nach Absatz 1 erst nach der tatsächlichen Veräußerung oder Rechtsnachfolge.
§ 7 Werbung
Der Vermittler darf die vom Mandanten überlassenen Daten verwenden, um den Mandanten weiterführend auch in anderen Produktsparten zu beraten, kontaktieren um ihm weitere Produktvorschläge zu unterbreiten. Der Mandant willigt ausdrücklich ein, dass ihn der Vermittler mittels sämtlicher Medien (z. B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) kontaktieren und ihn, auch über bestehende Geschäftsbeziehungen hinausreichend, informieren darf, z. B. über den Abschluss neuer Verträge und über inhaltliche Änderungen von bestehenden Verträgen, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und Ergänzung. Diese Einwilligung kann vom Mandanten jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.